1: Vorbemerkungen
Vendabel stellt diese nicht abschließende und regelmäßig aktualisierte Verbotsliste bereit, die Produkte umfasst, deren Angebot gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder allgemeine Vendabel-Grundsätze verstößt. Solche Angebote sind ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Vendabel verboten und können von Vendabel gelöscht werden.

Zudem können Angebote entfernt werden, die unzureichende oder irreführende Informationen enthalten. Die Rechte von Vendabel gemäß Ziff. IV.B. der AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auch wenn Ausnahmen auf dieser Verbotsliste vorgesehen sind (d.h. das Angebot in bestimmten definierten Fällen zulässig ist), behält sich Vendabel das Recht vor, von diesen Ausnahmen abzuweichen.

Sofern keine abweichende Angabe gemacht wird, gilt ein Passus für alle Angebote auf Vendabel. Bei Unsicherheiten bitten wir Sie, zunächst den Kundendienst zu kontaktieren.

2: Rechte Dritter
Es ist untersagt, auf Vendabel Handlungen vorzunehmen, die in irgendeiner Weise Rechte Dritter verletzen. Dazu gehören Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrechte sowie weitere Schutzrechte Dritter.

Vendabel unterstützt Inhaber von Schutzrechten. Diese können Vendabel Angebote melden, die ihre Rechte verletzen, und eine Entfernung dieser Angebote bewirken.

2.1: Immaterialgüterrechte (Geistiges Eigentum)
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, die ein Mitglied in irgendeiner Form (Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Einträge im Rahmen der „Fragen und Antworten“ etc.) auf der Vendabel-Website veröffentlicht oder auf andere Weise über die Vendabel-Website kommuniziert, dürfen keine Marken-, Urheber-, Design- und Patentrechte Dritter verletzen.

Das Mitglied darf auf der Vendabel-Website nur Bilder und Texte verwenden und veröffentlichen, die es selbst erstellt hat oder für deren Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat.

Wenn Zweifel an der Originalität eines Artikels bestehen, behält sich Vendabel vor, Originalitätsnachweise vom Verkäufer zu verlangen und/oder das Angebot zu löschen.

Beispiele:

  • Nachahmungen und Fälschungen (z.B. Uhren, Schmuck, Bekleidung)
  • Kunstgemälde mit einer Signatur dürfen nicht als Zuschreibung verkauft werden
  • Begriffe wie „Replica“, „Fake“, „Style“, „Design“, „1:1“ etc., die darauf hinweisen, dass ein Markenprodukt nur kopiert/nachgeahmt wurde, dürfen nicht verwendet werden.
  • Nutzung nicht selbstgemachter Bilder ohne entsprechende Lizenz des Rechteinhabers
  • Artikel mit dem Markennamen «Louis Vuitton», die nicht von Louis Vuitton hergestellt wurden
  • Hometrainer, die nicht die geschützte Marke „Spinning“ tragen, als „Spinning Bike“ o.ä. anzubieten
  • Alle Angebote, die Originalware vortäuschen, z.B. „Armani Style Sonnenbrille“, „inspired by Versace“ etc.
  • Wenn im Titel und/oder in der Artikelbeschreibung ein Markenname steht, der Artikel jedoch nicht tatsächlich von dieser Marke ist (z.B. „no Gucci“, „kein BMW“ oder „Prada“ wenn es kein Prada-Artikel ist). Ausgenommen sind Angebote, die die Marke weder markenrechtsverletzend, täuschend noch unlauter in Titel oder Artikelbeschreibung verwenden (z.B. Hülle für iPhone, nicht für Nespresso-Maschinen geeignet etc.).

Datenträger und Fotokopien
Es ist untersagt, bei Vendabel selbst beschriebene oder bedruckte Medien wie CDs, DVDs, VHS, Harddisks, Flash-Speicher, E-Reader, Fotokopien oder andere Arten von beschreibbaren Medien mit fremden Inhalten ohne die Zustimmung der Rechteinhaber anzubieten.

Beispiele:

  • Softwarezusammenstellungen (auch Free- und Shareware, z.B. aus dem Internet)
  • Selbstgebrannte Mediendateien oder -sammlungen (Bilder, Musik und/oder Filme)
  • Raubkopien jeglicher Art (VHS, DVD, CD-Roms etc.)
  • Bootlegs
  • Nicht vollständig wiederhergestellte (gelöschte) iPhones / iPods / Harddisks u.s.w.
  • Fotokopien von Büchern, Kursunterlagen oder Schullehrgängen

Ausnahmen:

  • Der Verkauf von leeren Rohlingen sowie von Original-Datenträgern, die vom Rechteinhaber auf bespielbaren Medien ausgeführt worden sind, ist erlaubt.

Der Verkauf leerer CD/DVD-Rohlinge und MP3-Spieler ist nur dann gestattet, wenn die Vergütungsansprüche (Leerträgervergütung) durch den Importeur bezahlt wurden. Weitere Informationen dazu sind bei der SUISA erhältlich: Tel. 044 485 66 66, info@suisa.ch, www.suisa.ch

Hinweis:

  • Weitere Informationen finden Sie in unserer Hilfe unter Geistiges Eigentum / IPCop.

2.2: Persönlichkeitsrechte
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, die ein Mitglied in irgendeiner Form (Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Einträge im Rahmen der „Fragen und Antworten“ etc.) auf der Vendabel-Webseite veröffentlicht oder auf andere Weise über die Vendabel-Website kommuniziert, dürfen keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen und/oder gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Insbesondere dürfen sie nicht beleidigend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verunglimpfend, herabsetzend, rufschädigend u.ä. sein.

3: Verbotene Produkte

3.1 Adressen jeglicher Art sowie persönliche Daten
Es ist untersagt, bei Vendabel Listen oder Dokumente mit Adressen oder sonstigen Daten anzubieten, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen (natürliche und juristische) beziehen.

Beispiele:

  • Händler-, Lieferanten-, Herstelleradressen
  • Mailinglisten
  • Bankkundendaten
  • Personendaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstige zur persönlichen Identifizierung dienende Informationen.
  • Sonstige Adressen

3.2: Archäologische Kulturgüter (Funde / Objekte)
Es ist verboten, archäologische Kulturgüter bei Vendabel anzubieten, es sei denn, der Anbieter verfügt über einen behördlichen Legalitätsnachweis, der belegt, dass der Handel mit diesem Objekt zulässig ist. Dieses Nachweisdokument muss im Angebot abgebildet und gut leserlich sein.

Legalitätsbescheinigungen können in der Regel nur für archäologische Funde ausgestellt werden, die nachweislich aus der Zeit vor Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) stammen. Für Objekte ohne Herkunftsangabe oder aus dem Ausland kann keine Legalitätsbescheinigung ausgestellt werden. Blosse Zoll-Exportdeklarationen etc. sind noch keine Legalitätsnachweise im Sinne dieses Grundsatzes.

Archäologische Kulturgüter sind Objekte von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung.

Beispiele:

  • Münzen, Waffen, Werkzeuge, Keramiken (Vasen etc.), Schmuck, Skulpturen, Schriften
  • Sakrale Gegenstände wie z.B. Reliquien

3.3 Arzneimittel und Medizinprodukte
Es ist untersagt, die folgenden Arzneimittel sowie Medizinprodukte im Sinne des Heilmittelgesetzes bei Vendabel anzubieten.

Beispiele:

  • Rezeptpflichtige Medikamente (Verkaufskategorie A, B)
  • Medikamente der Verkaufskategorie D
  • Verhütungspillen oder ähnliches
  • HIV-/AIDS-Test
  • Corona-Schnelltest
  • Pharmazeutische Potenzmittel (z.B. Viagra)
  • Schlankheitsmittel Cuts II
  • Entwurmungsarznei
  • B2UP Kaugummi
  • Poppers oder ähnliches
  • Hoodia
  • Ruyan
  • Nikotinersatzprodukte (z.B. Nikotinkaugummis)
  • Spaglog
  • Spagyrische Heilmittel
  • Tigerbalsam
  • Schüssler-Salz
  • HCG
  • Hormon
  • Melatonin
  • One Step Schwangerschaftstests
  • Präparate mit den Wirkstoffen Sibutramin & Desmethylsibutramine (Lishou, LiDa Daidaihua)
  • DNA-Test

3.4: Ausweise und Lizenzen von Behörden
Es ist untersagt, behördliche Ausweispapiere, Lizenzen und Registerauszüge bei Vendabel anzubieten.

Beispiele:

  • Von Behörden ausgestellte offizielle Dokumente wie Führerscheine, Reisepässe, Ausweise, Genehmigungen, Lizenzen, Impfausweis
  • Gefälschte Ausweiskarten bzw. alle Artikel, die zur Herstellung solcher Karten entwickelt wurden
  • Geburtsurkunden oder Handelsregisterauszüge
  • Dokumente, die den Missbrauch von Titeln (akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden) und Berufsbezeichnungen (Doktor, Anwalt…) ermöglichen.

3.5 Autobahnvignetten (gebraucht)
Es ist untersagt, gebrauchte Autobahnvignetten anzubieten. Die Schweizer Autobahnvignette ist ein amtliches Wertzeichen, das einmal aufgeklebt nur für das bestimmte Fahrzeug gültig ist. Wenn eine Vignette von einem Fahrzeug entfernt wird, ist sie als entwertet zu betrachten. Es ist nicht erlaubt, entwertete oder neue Vignetten derart zu präparieren (z.B. mit Klebefolien versehen), dass sie als gültig erscheinen. Wird die Autobahn ohne aufgeklebt Vignette benutzt, gilt sie ebenfalls als entwertet.

Diese Manipulationen stellen ein Vergehen im Sinne des Art. 245 Ziff. 1 Abs. 2 und Art. 245 Ziff. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) dar. Personen, die eine solche Autobahnvignette erwerben, machen sich gleichermaßen strafbar. Die Strafandrohung lautet in diesem Fall auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

3.6: Decodier-/Entschlüsselungssoftware sowie Decodier-/Entschlüsselungshardware
Es ist untersagt, bei Vendabel Decodier- sowie Entschlüsselungsinstrumente anzubieten, die dem unerlaubten Eingriff in gesicherte Bereiche, Betriebsgeheimnisse, verschlüsselte Daten etc. dienen oder den alleinigen Zweck verfolgen, technische Maßnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken (wie bspw. Kopiersperren) aufzuheben oder zu umgehen.

Beispiele:

  • Hackhard- oder -software
  • Software zum Entsperren von SIM-Locks
  • Hardware zum Entsperren von SIM-Locks (z.B. Griffin Box, Tornado Flasher…)
  • Software zum Kopieren von kopiergeschützten CDs oder DVDs
  • Decodiergeräte für Teleclub, Premiere etc.
  • Tacho-Rückstellgeräte
  • Modchips
  • R4 Karten für Nintendo DS/DSI
  • AceKards
  • M3 Karten etc.

3.7: Drogen und andere bewusstseinsverändernde Stoffe
Es ist untersagt, bei Vendabel Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie andere bewusstseinsverändernde Stoffe anzubieten. Dieses Verbot gilt auch für Gegenstände, die zur Herstellung oder für den Konsum von bewusstseinsverändernden Substanzen geeignet und/oder bestimmt sind (ausgenommen sind dabei Artikel, die traditionellerweise für den Gebrauch von Tabakwaren bestimmt sind).

Beispiele:

  • Jegliche Art von Produkten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (Heroin, Kokain, XTC, LSD etc.)
  • Produkte, die Cannabidiol (CBD) beinhalten
  • Saatgut von unter diesem Titel verbotenen Pflanzen (zum Beispiel Hanfsamen)
  • Fixer-Utensilien
  • Snief-Besteck
  • Salvia Divinorum
  • Poppers

3.8: Eintrittskarten, Flugtickets & Fahrscheine
Es ist nicht erlaubt, personalisierte Tickets anzubieten, auf denen der Berechtigte namentlich genannt ist und eine Weitergabe vertraglich wirksam untersagt wurde. Auf den Bildern darf weder der Barcode noch die zum Barcode gehörende Zahl erkennbar sein. Diese Stellen müssen abgedeckt werden.

Beim Verkauf von Tickets vor dem offiziellen Verkaufsstart muss der Verkäufer im Besitz eines Belegs oder Nachweises sein, welcher zeigt, dass er über die Tickets verfügt. Wenn ein Verdacht auf gewerbsmäßigen Ticketverkauf besteht, behält sich Vendabel vor, vom Verkäufer einen Nachweis zu verlangen, dass dieser dazu berechtigt ist. Gelingt dieser Nachweis nicht, behält sich Vendabel vor, solche Angebote zu löschen und/oder das Mitglied zu blockieren.

Erlaubt ist:

  • Übertragbare Tickets (wie Konzertkarten, Kinokarten, Fahrkarten etc.) dürfen grundsätzlich angeboten werden. Zudem ist es grundsätzlich erlaubt, Optionen für ein Ticket zu verkaufen (d.h. Anrechte auf Tickets, die physisch erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, für die jedoch der Vertrieb zeitlich schon vor der Herstellung stattfindet), wobei aber in der Artikelbeschreibung eindeutig darauf hingewiesen werden muss. Zusätzlich muss der Zeitpunkt benannt werden, zu dem das Ticket tatsächlich an den Käufer verschickt wird.

3.9: E-Mail-Adressen, Domains, Lizenzen, Registerrechte und Bannerwerbeplätze

Es ist verboten, Angebote bei Vendabel einzustellen, welche den Kauf von E-Mail-Adressen, Domains, Marken, Designs, Patenten sowie weiteren Registerrechten, Bannerwerbeplätzen sowie Lizenzen beinhalten.

3.10: Explosionsgefährliche Produkte, radioaktive Stoffe und andere gesundheitsgefährdende Chemikalien und Produkte
Es ist untersagt, bei Vendabel radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe, Feuerwerk jeglicher Art und gesundheitsgefährdende Chemikalien anzubieten. Der Verkauf von Chemikalien der Gruppen 1 und 2 ist an Zusatzbestimmungen gebunden. Die betroffenen Produktgruppen sind im Merkblatt A07 auf http://www.chemsuisse.ch/de/merkblaetter einsehbar. Zudem müssen seitens der Verkäufer alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Gefahrstoffe, Pflanzenschutzmittel, Dünger und Biozidprodukte eingehalten werden.

Diesbezügliche Gesetze und Verordnungen:

  • Chemikaliengesetz, ChemG
  • Chemikalienverordnung, ChemV

Beispiele:

  • Pfefferspray und Abwehrspray
  • Stinkbomben
  • Granaten
  • Feuerwerk
  • Produkte mit Warnhinweisen eines Bundesamtes
  • Jegliche asbesthaltigen Produkte, insbesondere vor 1991 hergestellte Eternit-Produkte

3.11: Fernmeldeanlagen, insbesondere Funkanlagen, die gegen die Fernmeldegesetzgebung verstoßen
Es ist untersagt, bei Vendabel Fernmeldeanlagen, insbesondere Funkanlagen anzubieten, die gegen die Fernmeldegesetzgebung verstoßen.

Beispiele:

  • Sender- und/oder Empfänger
  • Funkgeräte
  • Fernsteuerungen
  • Fernbedienungen
  • Funkkameras
  • Suchlaufempfänger
  • Störsender
  • FM-Transmitter, welche eine größere Reichweite als 10 Meter haben.
  • Radarwarner

Solche Produkte dürfen nur angeboten und in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Fernmeldegesetzgebung entsprechen. Amateurfunkgeräte dürfen nur an Inhaber einer Amateurfunkkonzession gegen Quittung und Vorweisung dieser Konzession abgegeben werden.

Weitere Informationen: Bundesamt für Kommunikation, 2523 Biel

3.12: Geräte für widerrechtliches Abhören
Technische Geräte, die insbesondere dem widerrechtlichen Abhören oder der widerrechtlichen Ton- oder Bildaufnahme dienen, sind nicht erlaubt.

Beispiele:

3.13: Gestohlene Produkte und andere Produkte, die nicht dem Verkäufer gehören
Es ist untersagt, bei Vendabel Artikel anzubieten, die gestohlen sind. Auch Angebote von Artikeln, die nicht rechtmäßig dem Verkäufer gehören, werden von Vendabel gelöscht.

Beispiele:

  • Gestohlene Fahrräder
  • Gemietete Modems/Routers von Cablecom, Swisscom etc.
  • Autos, die gemäß eines laufenden Leasingvertrags oder Abzahlungsverkaufes nicht verkauft werden dürfen.

3.14: Gutscheine
Es ist untersagt, bei Vendabel Gutscheine oder Bons anzubieten, die personengebunden und als nicht übertragbar ausgestellt wurden. Eventuelle Mindesteinkaufspreise müssen klar deklariert sein.

Beispiele:

  • Gutscheine vom eigenen Onlineshop mit dem Ziel, unsere Mitglieder zu einem Kauf außerhalb von Vendabel zu animieren
  • Miles&More Programm

3.15: Handy-Attrappen
Verboten sind Angebote, in denen Handys ohne Funktionen angeboten werden, OHNE klaren Hinweis in deutscher («Attrappe», «ohne Funktionen» und/oder «Spielzeug») und/oder französischer («sans fonctions», «jouet» und/oder «portable factice») Sprache im Angebotstext und -titel, dass es sich um ein solches handelt. Die Bezeichnung «Dummy» oder ein anderer Hinweis auf Englisch genügt NICHT.

3.16: Kriegsmaterial und Armeematerial
Es ist untersagt, Kriegsmaterial und Armeematerial, das von den zuständigen Behörden nicht für den Handel freigegeben wurde, auf Vendabel anzubieten.

Einen guten Anhaltspunkt dafür, was verkauft werden darf und was nicht, geben die Preislisten der offiziellen ArmeeLiqShops und des ArmeeTechShop. Sie sind unter www.armyliqshop.ch und www.armytechshop.ch abrufbar.

Zulässig für den Verkauf sind grundsätzlich Artikel, die ein Wehrmann nach dem Austritt aus der Armee behalten durfte.

Erlaubt sind z.B.:

  • Schlafsack 65
  • Silbernes Armee-Sackmesser (aber nicht das Armeemesser ‘90)

Verboten sind demgegenüber beispielsweise:

  • Teile aktueller Uniformen
  • Hosen von Tarnanzug 90 (weil ebenfalls Uniformbestandteil)
  • Schlafsack 90
  • Material, das nur leihweise abgegeben wurde (Teile der PA, insbesondere Korpsmaterial)

3.17: Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die dem Lebensmittelgesetz unterstehen
Es ist untersagt, bei Vendabel Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (z.B. Kosmetika) anzubieten, die gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen. Verboten sind insbesondere Hinweise jeglicher Art, die einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Potenzförderung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit oder als Schlankheitsmittel mit präzisen Wirkungsversprechungen zuschreiben. Gemäß der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln ist bei vorverpackter oder offener Abgabe von Fleisch immer das Produktionsland anzugeben. Ein Hinweis ist auch nötig, wenn die Tiere aus Ländern stammen, in denen sie zur Leistungsförderung mit Antibiotika behandelt wurden (z.B. USA, Brasilien).

Beispiele:

  • Zahnbleichmittel jeglicher Art, ausgenommen Zahnpasten und Zahnbleichmittel mit einer Wasserstoffperoxidkonzentration unter 0.1%
  • US-amerikanische T-Bone-Steaks, sofern nicht steht, dass das Fleisch aus den USA stammt, oder wenn der Hinweis fehlt, dass das Fleisch „mit Antibiotika [evtl. Hormonen] und/oder anderen antimikrobiellen Leistungsförderern erzeugt worden sein kann“.
  • Genaue Angaben von Kiloverlusten bei Schlankheitsmittel (z.B. „In 10 Tagen 3 kg abnehmen“)

3.18: Lotteriescheine
Es ist untersagt, Artikel anzubieten, die Gewinne oder sonstige Vorteile versprechen, wie bspw. Lotteriescheine sowie sonstige unter das Lotteriegesetz fallende Angebote.

Beispiele:

  • Euromillion

3.19: Menschliche Körperteile und Organe
Es ist untersagt, bei Vendabel menschliche Körper, Körperteile, Organe sowie Knochen anzubieten.

Beispiele:

  • Menschenschädel und -skelette
  • Organe (inkl. präparierte Organe zu medizinischen Zwecken)
  • Blut, Ausscheidungen, Sperma, Eizellen

3.20 Nationalsozialismus / Rassismus / Politischer Extremismus
Es ist verboten, bei Vendabel Artikel mit nationalsozialistischem, rassistischem und/oder politisch extremistischem Hintergrund einzustellen oder entsprechende Propaganda zu betreiben.

Beispiele:

  • Angebote mit einschlägig bekannten codierten Symbolen (z.B. Siegeskränze) und/oder Ziffern (z.B. «88»)
  • Ansichtskarten aus dem 3. Reich mit dem Abbild von Hitler, nationalsozialistischen Parolen, Hakenkreuzen und/oder SS-Symbolen
  • Musik-CDs von rechts- oder linksextremen Bands
  • T-Shirts mit propagandistisch-politischen und/oder rassistischen Aufdrucken
  • Sogenannte «Missions-Kässeli», antike Versionen des Kartenspiels «Schwarzer Peter» von Carlit u.ä.

Ausnahmen:

  • Briefmarken und Münzen aus dem Dritten Reich
  • Sachliche, rein wissenschaftlich Dokumentationen über die Zeit des Nationalsozialismus.

3.21 Pornographie, sexuelle und gewaltdarstellende Inhalte
Es ist verboten, bei Vendabel Artikel anzubieten, die sexuelle oder gewaltdarstellende Inhalte aufweisen bzw. sich in einer entsprechenden Zweckbestimmung erschöpfen. Dazu gehören Pornografie jeglicher Art, Angebote mit sexuellem, obszönem oder gewaltverherrlichendem Inhalt oder Bezug, verbotene Gewaltdarstellungen sowie allgemein Angebote mit jugendgefährdendem Inhalt.

Beispiele:

  • Hardcorepornos, unabhängig von der Art des Mediums (Harddisk, CD, DVD, Video, Plakat, Bücher etc.)
  • Angebote, die sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben.
  • Abbildungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung.
  • Angebote mit Bildern von Geschlechtsteilen oder unbekleideten weiblichen Brüsten oder Menschen bei sexuellen Handlungen
  • Sex- bzw. Liebespuppen
  • Vibratoren, Dildos, Liebeskugeln, Penisringe, Penishüllen, Plugs und Zubehör
  • Jeglicher BDSM-Zubehör wie Peitschen, Fesseln, Harness, Masken, Liebesschaukeln etc.
  • Sexlockstoffe
  • Getragene, ungewaschene Unterwäsche
  • Kannibalismus jeglicher Art (DVD-Filme wie: Cannibal Holocaust, Cannibal Apocalypse etc.)
  • Angebote mit sexuellen Bezügen allein zu Werbezwecken. Wenn z.B. in einem der Bilder eine leicht bekleidete Frau zu sehen ist, obwohl diese nichts mit dem Produkt zu tun hat.
  • Filme mit bewusst ungenügenden Angaben, die indessen auf sexuelle Inhalte hinweisen (z.B. ab 18 und ohne Bild)
  • Module/Karten für Erotiksender

3.22: Tiere und Pflanzen
Es ist verboten, auf Vendabel lebende Tiere jeglicher Rasse und Zucht anzubieten (auch Welpen, Kätzchen etc.).

Es ist verboten, bei Vendabel geschützte Tiere, Pflanzen und ihre Präparate anzubieten. Ebenfalls dürfen Hunde- und Katzenfelle nicht verkauft werden.

Beispiele:

  • Elfenbein
  • Wildkatzenfelle
  • Shahtoosh
  • Nashorn-Hörner
  • Wal-Knochen und -zähne
  • Schildkrötenprodukte
  • Schlangenwein

Die Tierschutzverordnung und zusätzliche Informationen finden Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen www.bvet.admin.ch / Weitere Informationen bei www.wwf.ch und www.cites.org

3.23: Waffen jeglicher Art, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Munition jeglicher Art
Es ist verboten, bei Vendabel Waffen anzubieten, deren Verkauf/Erwerb gemäß den Bestimmungen des Schweizerischen Waffengesetzes (SR.514.54) verboten ist. Dazu gehören insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Waffenbestandteile und Munition jeglicher Art. Verboten sind auch Waffenimitationen. Vendabel behält sich jederzeit vor, über die Bestimmungen des Waffengesetzes hinauszugehen und Waffenangebote zu löschen.

Beispiele:

Schusswaffen und Munition:

  • Schusswaffen im Allgemeinen sind verboten (Luftgewehre, Gewehre, Pistolen, Revolver etc.)
  • Schreckschusswaffen, Gas- und Signalwaffen, Soft-Air-Guns, Paintballmarkierer
  • Waffenbestandteile (Magazine, Läufe, Schalldämpfer, Verschlüsse, Klingen, Munition, Griffstücke, Rahmen, Verschlussgehäuse etc.)
  • Waffenimitationen

Messer und dergleichen (im Zweifelsfall muss parallel zur Klinge ein Maßstab abgebildet werden):

  • Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann (z.B. Springmesser, Stellmesser)
  • Dolche mit feststehender, spitz zulaufender symmetrischer Klinge.
  • Butterfly Knife (Schmetterlingsmesser)
  • Wurfmesser
  • Kreditkartenmesser

Ausnahmen:

  • Küchen-, Haushalts-, Fischer-, Jagd- und Taschenmesser

Sonstige Waffen:

  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, wie bspw. Schlagringe, Schlagruten, Wurfsterne und Schleudern.
  • Taser, Elektroschockgeräte (jeglicher Art)
  • Getarnte Waffen, wie z.B. Schiesskugelschreiber sowie alle Waffen, die nicht sofort eindeutig als Waffen zu erkennen sind
  • Gegenstände, die einer Waffe täuschend ähnlich sind (z.B. Revolver-Feuerzeuge)
  • Laser

3.24: Wertpapiere, Finanzdienstleistungen, Münzen und Kryptowährungen
Es ist verboten, bei Vendabel Wertpapiere und Finanzdienstleistungen anzubieten. Bei Nachprägungen von Münzen muss im Angebot klar darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Kopie / Replica / Nachprägung handelt. Nachprägungen von Schweizer Münzen sind nur dann zulässig, wenn sie dauerhaft und gut leserlich mit einem entsprechenden Hinweis auf der Ware selbst wie «Copie», «Replica» usw. versehen sind.

Beispiele:

  • Wertpapiere und Unternehmensanteile (z.B. Aktien, Obligationen) von existierenden Unternehmen
  • Verbriefte und unverbriefte Geldmarkt- und Finanzinstrumente
  • Darlehen und Gutschriften
  • Kredite und Versicherungen oder ähnlich regulierte Dienstleistungen
  • Banknoten, mit Ausnahme von Banknoten, die nicht mehr im Umlauf sind
  • Lunchchecks, Reka-Checks und WIR-Checks
  • Digitale Währungen / Internetwährungen (z.B. Bitcoin)

Ausnahmen:

  • Aktienurkunden dürfen bei Vendabel zum Verkauf angeboten werden, sofern diese kraftlos erklärt wurden oder eine Beteiligung an einem Unternehmen darstellen, das als juristische Person nicht mehr existiert.

3.25: Zigaretten und bestimmte weitere Tabakerzeugnisse
Es ist untersagt, Zigaretten jeglicher Art sowie Erzeugnisse im Zusammenhang mit Tabakwaren zu verkaufen.

Beispiele:

  • Snus und andere Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch
  • NTB (Kräuterzigaretten)
  • Elektrische Zigaretten oder elektrische Shishas, die bereits nikotinhaltige Liquids enthalten
  • Nikotinhaltige Liquids

Ausnahmen:

  • Zigarren
  • Zigarillos
  • Zum Rauchen und Schnupfen bestimmter lose verkaufter Tabak (Zigaretten-, Schnupf- und Stopftabak)
  • Tabakpfeifen
  • Raucher-Utensilien wie Zigaretten-Drehmaschinen, Etuis u.ä.
  • Elektrische Zigaretten und elektrische Shishas, die keine nikotinhaltigen Liquids enthalten
  • Liquids ohne Nikotin

Hinweis: Es ist in jedem Fall verboten, Zigarren und Tabak an Personen unter 18 Jahren abzugeben. Wir verweisen zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Tabakverordnung, insbesondere zum Import von Tabakerzeugnissen.

3.26: Immobilien, Grundstücke und die beschränkten dinglichen Rechte
Immobilien, Grundstücke und grundstücksähnliche Rechte dürfen nicht angeboten werden. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann über die Online-Plattform Vendabel kein rechtsgültiger Kaufvertrag über Immobilien, Grundstücke, Dienstbarkeiten (z. B. Baurechte), Pfandrechte und ähnliche Rechte geschlossen werden.

3.27: Fahrzeugkontrollschilder
Es ist untersagt, eingelöste und sich im Verkehr befindende Fahrzeugkontrollschilder auf Vendabel zu verkaufen.

4: Verbotene Dienstleistungen

4.1: Illegale Dienstleistungen
Es ist verboten, bei Vendabel Dienstleistungen anzubieten, die illegale oder sittenwidrige Leistungen beinhalten oder verfolgen.

Beispiele:

  • Dienstleistungen, die den alleinigen Zweck verfolgen, technische Maßnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken (wie bspw. Kopiersperren) aufzuheben oder zu umgehen.

4.2: Sexuelle Dienstleistungen
Es ist untersagt, bei Vendabel Dienstleistungen mit sexuellem Inhalt wie Prostitution, Escort Service, Video-, Telefonsex oder vergleichbare Angebote einzustellen.

4.3: Esoterische Dienstleistungen
Es ist verboten, bei Vendabel Dienstleistungen mit esoterischem Charakter wie zum Beispiel Hellsehen, Wahrsagen, Jenseitskontakte oder vergleichbare Angebote einzustellen.

Ausnahme: Erstellen eines Horoskops

5: Weitere Gründe, wieso ein Angebot gelöscht wird
Vendabel behält sich vor, Angebote zu löschen, die gegen die folgenden Bestimmungen verstoßen:

5.1: Andere Sprachen als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch
Es ist verboten, auf Vendabel Angebote in anderen Sprachen als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch einzustellen.

5.2: Falsche Kategorie
Angebote, die in einer falschen Kategorie eingestellt wurden, können von Vendabel verschoben oder gelöscht werden.

Beispiele:

  • Motorrad in der Kategorie Briefmarken
  • CDs in der Kategorie Schallplatten
  • Wohnwand in der Kategorie Modelleisenbahn

5.3: Gewinn- oder Spendenversprechen
Es ist verboten, Artikel im Zusammenhang mit Gewinnversprechen auf Vendabel zu verkaufen. Auch der Verkauf von Angeboten mit einem Spendenversprechen ist verboten, sofern keine vorhergehende Absprache mit Vendabel stattfand. Des Weiteren gelten die Regeln gemäß Lotteriegesetz.

5.4: Kategorien-Spamming
Es ist untersagt, auf Vendabel identische Angebote mehrfach einzustellen, wenn dadurch die Angebotslisten unübersichtlich werden und Artikel von anderen Anbietern nur noch erschwert zu finden sind.

Beispiele (nicht abschließend):

  • Ein Verkäufer bietet identische Artikel mit mehreren Benutzerkonten an.
  • Identische Angebote werden in derselben Periode mehrmals eingestellt, anstatt in einem Mehrfach-Angebot zusammengefasst. (Es darf jeweils nur ein Angebot eines entsprechenden Artikels aufgeschaltet werden.)
  • Titel und Produktbeschreibung werden nur geringfügig geändert, damit ein Unterschied entsteht.
  • Dasselbe Produkt wird mit abweichenden Preisen eingestellt.

Vendabel behält sich in diesen und ähnlichen Fällen vor, entsprechende Angebote zu löschen und Mitglieder, die solche Angebote erfassen, zu verwarnen oder zu blockieren.

5.5: Irreführende Angaben / Unlauteres Verhalten
Es ist verboten, auf Vendabel Angebote mit objektiv falschen und/oder subjektiv falsch interpretierbaren Angaben einzustellen. Des Weiteren ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende Geschäftsgebaren verboten, das das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.

Beispiele:

  • Bild und Text stimmen nicht überein bzw. enthalten widersprüchliche Angaben
  • Widersprüchliche/unzutreffende Angaben bezüglich Warenzustand/Produkteigenschaften
  • Waren unter unzutreffenden geografischen Herkunftsangaben anzubieten (z.B. „swiss made“ für Produkte, die in China hergestellt wurden).
  • Angabe künstlich überhöhter Vergleichspreise (Mondpreise)
  • Unlautere Werbung und Verkaufsmethoden
  • Preisvergleichende Angaben oder das Versprechen von Zugaben oder anderen Vergünstigungen in Zusammenhang mit Spirituosen.

5.6: Manipulation von Suchergebnissen oder anderen Funktionen der Plattform Vendabel
Es ist verboten, in der Angebotsbeschreibung (insb. Titel sowie Artikelbeschreibung) falsche, unpassende sowie irreführende Begriffe zu verwenden, um damit Suchergebnisse zu manipulieren. Weiter ist es verboten, mithilfe von Angeboten gezielt das Bewertungsprofil zu manipulieren.

Beispiele:

  • Versteckte Texte
  • Nennung von Markennamen, die keinen Bezug zum Angebot aufweisen
  • Coop-Superpunkte in 20 Angeboten à 50 Punkte verkaufen

5.7: Miet-/Abonnementvertrag, etc.
Es ist verboten, Artikel über Vendabel zu verkaufen, wenn dabei der Abschluss eines Mietvertrages vorausgesetzt ist.

Produkte, deren Kauf mit dem Abschluss eines Abonnements verbunden ist, müssen diese Bedingung klar und eindeutig erwähnen.

Verboten sind auch Produkte, die den Abschluss eines Leasing- oder Abzahlungsvertrages zwingend vorschreiben.

Beispiele:

  • Handys mit Vertrag
  • Registrierte PrePaid-Karten ohne Formular zum Halterwechsel

5.8: Such- und Tauschanfragen
Angebote, in denen Produkte gesucht oder zum Tausch angeboten werden, werden von Vendabel gelöscht. Zudem können Fragen & Antworten sowie Bewertungen gelöscht werden, die gegen diesen Passus verstoßen.

Beispiele:

  • Suchaufträge
  • Suchanfragen
  • Tauschinserate

5.9: Verbotene Angaben
Es ist insbesondere verboten, Angebote mit Angaben folgender Art einzustellen:

5.9.1: Adressen, E-Mail, Telefonnummern, Kontodaten
Die Angabe von Kontaktdaten wie Postadresse, Internetadresse, Mehrwertsteuernummer, Handelsregisternummer, Telefonnummer, E-Mail, Post- und Bankkontodaten ist in Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Angebotsbildern und Fragen & Antworten (inkl. «Privat»-Antworten bei Fragen & Antworten und im persönlichen Profilbild) verboten.

Ausnahmen:

  • Bei Fahrzeug-Auktionen und -Anzeigen ist die Angabe einer Telefonnummer in Angebotsbeschreibungen erlaubt.
  • Bei „Fragen & Antworten“ ist die Angabe einer Telefonnummer erlaubt, wenn der Verkäufer von einem Interessenten im Zusammenhang mit einer Besichtigung danach gefragt wird.
  • Die Angabe einer Internetadresse ist nur dann gestattet, wenn der Verkäufer zwecks Angabe von Produktdetails auf die Herstellerseite verlinkt, der Link aber nicht zu einem Onlineshop führt.

5.9.2: Angaben bei Schmuck und Uhren
Schmuck und Uhren aus unedlem Metall, die vergoldet, versilbert usw. sind, dürfen folgende Angaben nicht enthalten:

  • Feingehaltsangaben
  • Angaben über den Anteil oder das Gewicht des verwendeten Edelmetalls
  • Bezeichnungen in Verbindung mit dem Namen von Edelmetallen oder andere Angaben, die zur Täuschung über den wirklichen Wert oder die wirkliche Zusammensetzung der Ware geeignet sind.
  • Attribute, die mindernden Einfluss auf den Wert einer Wertsache haben (wie pl. für eine blosse Beschichtung mit Edelmetall, cz. für Zirkonia-Steine anstelle von Diamanten etc.), sind in der Sprache des Angebots sowohl im Titel als auch im Fließtext anzugeben und dürfen nicht abgekürzt werden.
  • Angaben über die Schichtdicke

Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Verpackungen, Reklameaussagen in Prospekten, Anzeigen, Internetangebote usw.

5.9.3: Autos und Motorräder
Fahrzeugteile und Zubehör, welche auch in Kombination mit anderen Bauteilen nach schweizerischem Recht nicht geprüft worden sind, müssen mit dem Hinweis versehen werden:

„Im schweizerischen Straßenverkehr nicht zugelassen gemäß Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge.“

Beispiele:

  • Xenon-Brenner in normalem Reflektor

5.10: Verkauf außerhalb Vendabel / Kiloware
Angebote, die den Hinweis enthalten, dass weitere Produkte nach dem Zuschlag und außerhalb von Vendabel erworben werden können, werden von Vendabel gelöscht. Es werden auch Angebote gelöscht, bei denen die Gebühren von Vendabel umgangen werden und/oder der endgültige Angebotspreis nicht ersichtlich ist (z.B. Kiloware).

Beispiele:

  • Zusätze im Angebotstext, die auf weitere Angebote außerhalb von Vendabel hinweisen, wie: «Zum Aufpreis von xxx CHF können Sie noch weitere gleiche Artikel oder Ergänzungen zum Angebot erwerben» oder auch: «Anfragen von Wiederverkäufern erwünscht.» etc.
  • Wenn sich der Angebotspreis auf eine Maßeinheit (cm, kg etc.) und nicht auf den Artikel selbst bezieht (z.B. Käse/Fleisch: Angebotspreis bezieht sich auf 1 kg – der Artikel wiegt jedoch effektiv 3 kg und der Käufer müsste dann den dreifachen Preis zahlen).
  • Erwähnung im Angebotstext, dass z.B. ein Lautsprecher-Paar ersteigert wird, das Angebot jedoch ein Mehrfach-Angebot mit zwei Stück ist und/oder sich der Angebotspreis lediglich auf einen Lautsprecher bezieht und somit zweifach berechnet würde.

5.11: Werbung / Web-Adressen
Jede Art der Eigen- und Fremdwerbung in allen Angebotsbildern, Titeln, Beschreibungen, Bewertungen, persönlichen Profilbildern und Fragen & Antworten (inkl. «Privat»-Antworten bei Fragen & Antworten) sowie in Benutzernamen ist verboten.

Beispiele:

  • Angabe von Internetadressen (WWW-Adressen, E-Mail-Adressen o.ä.)
  • Hinterlegung von Links, die zu Onlineshops führen
  • Hinterlegung von Links, die zu anderen Online-Auktionshäusern, Kleinanzeigen-Seiten und Autoportalen führen
  • Werbung mit politischem oder religiösem Inhalt

Ausnahmen:

  • Links auf die Website der Hersteller der angebotenen Ware sind erlaubt.

5.12: Sonstige Verstöße gegen rechtliche Vorschriften und die guten Sitten
Es ist allgemein verboten, Angebote einzustellen oder in einer Form anzubieten, die gegen rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.

Beispiele:

  • Versenden von Waren via Feldpost.